
Dänemark will Persönlichkeitsrechte gegen Deepfakes stärken
Im Rahmen seiner EU-Ratspräsidentschaft ab dem 1. Juli 2025 möchte Dänemark eine Initiative einbringen, um Bürger besser vor der Nutzung ihrer Persönlichkeit in Deepfakes zu schützen. Dazu soll noch vor der Sommerpause des dänischen Parlaments ein entsprechendes nationales Gesetz vorgelegt werden. Im Herbst könnte dann dort darüber abgestimmt werden.
Der britischen Tageszeitung Guardian sagte der dänische Kulturminister Jakob Engel-Schmidt: "Mit dem Gesetzentwurf einigen wir uns auf die eindeutige Botschaft, dass jeder das Recht auf seinen eigenen Körper, seine eigene Stimme und seine eigenen Gesichtszüge hat. Das aktuelle Gesetz schützt die Menschen jedoch offenbar nicht vor generativer KI."
Erweitertes Persönlichkeitsrecht
Die Vorlage geht dabei über das hinaus, was in den meisten Ländern als Persönlichkeitsrechte bekannt ist. Die gesamte Erscheinung eines Menschen, mitsamt seinem Wesen und seiner Ausdrucksmöglichkeiten, soll als dessen Eigentum geschützt werden. Das entspricht wohl der "likeness", die im US-amerikanischen Recht schutzwürdig ist, und auch lizenziert werden kann. Ein Beispiel ist eine digital wieder auferstandene Marylin Monroe.
In Dänemark, wo Minister Engel-Schmidt mit einer breiten Zustimmung über mehrere Parteien rechnet, soll die Regelung zudem im Urheberrecht verankert werden. Die Bürger bekämen dann erweiterte Rechte an Darstellungen ihrer Person. Es soll ihnen damit leichter fallen, etwa die Entfernung von Deepfakes von Plattformen zu verlangen. Darüber hinaus soll das Gesetz auch Kunstwerke schützen, von denen laut Guardian eine "realistische, digital erzeugte Imitation" erzeugt wurde. Parodien oder Satire soll davon jedoch nicht berührt sein.