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Vorsicht, Kunde! – Problematische Smart-Meter-Installation

Vorsicht, Kunde! – Problematische Smart-Meter-Installation

Wer mehr über den eigenen Stromverbrauch erfahren möchte und diesen flexibel an die jeweils aktuellen Strompreise anpassen kann, braucht ein Smart Meter. Solche vernetzten Messstellen erfassen den Verbrauch im Viertelstundentakt und übermitteln die Daten zum Messstellenbetreiber, der sie an den örtlichen Netzbetreiber und der wiederum an den Stromanbieter weiterreicht.

Seit diesem Jahr haben Kunden Anspruch auf ein intelligentes Messsystem, theoretisch muss es auf Wunsch binnen vier Monaten eingebaut werden. In der Praxis scheitert das aber oft daran, dass die Messstellenbetreiber beziehungsweise die von ihnen beauftragten Handwerksbetriebe nicht mit Installation, Einbindung ins Netzwerk und Anmeldung hinterherkommen. Die Installation klappt meist noch, denn die kann jeder Elektriker übernehmen, weiß c’t-Redakteur Urs Mansmann. Problematischer ist schon die Netzwerkanbindung, und bei der Kommunikation der beteiligten Unternehmen untereinander geht am meisten schief, berichtet Mansmann.

Außerdem werden bei der Installation diejenigen Kunden bevorzugt behandelt, die einen vernetzten Stromzähler benötigen, also etwa Besitzer von Photovoltaikanlagen, die selbst erzeugten Strom ins Netz einspeisen und in einen dynamischen Stromtarif wechseln wollen.

Kostenfragen

Hat man mit dem Energieversorger einen Vertrag über einen dynamischen Stromtarif abgeschlossen, bietet dieser oft einen preislich interessanten Übergangstarif an. Hier sollte man darauf achten, dass der im Vertrag genannte Termin nicht an ein festes Ablaufdatum geknüpft ist, sondern bis zur Einrichtung des Smart Meters und der Umstellung auf den neuen Tarif läuft, rät Rechtsanwalt Niklas Mühleis. Dauert der Wechsel länger und entstehen dadurch zusätzliche Kosten, können Kunden Schadensersatz nach Paragraph 280 BGB einfordern. Da der Energieversorger seinen Pflichten nicht nachgekommen ist, muss er die Mehrkosten erstatten. Die Bundesnetzagentur hält auf ihrer Webseite Vorlagen für Beschwerden bereit und bietet Schlichtung über die Schlichtungsstelle Energie an.

Die Kosten für den Einbau des Smart Meter sind gesetzlich geregelt: Er darf bei einem Stromverbrauch von unter 6000 kWh pro Jahr maximal 100 Euro kosten, sofern keine besonderen Gegebenheiten vorliegen. Hinzu kommen jährliche Betriebskosten, die zwischen 30 und 50 Euro liegen. Höhere Installationskosten muss der Messstellenbetreiber sehr genau begründen. Das gilt aber nur, wenn man den grundzuständigen Messstellenbetreiber beauftragt hat. Überlässt man den Einbau einem anderen Unternehmen, etwa dem Installateur der Photovoltaikanlage, sollte man den Kostenvoranschlag sehr genau daraufhin prüfen. Außerdem kommen oft weitere Kosten hinzu, etwa wenn ein neuer Zählerkasten eingebaut werden muss oder es an Ort und Stelle weder WLAN noch Ethernet gibt.

Sicherheitsbedenken

Viele Vermieter haben derzeit kein Interesse am Einbau eines Smart Meters. Als Grund nannte etwa ein Drittel in einer Umfrage des Energiedienstleisters Techem zu hohe Kosten und fehlende Informationen. Knapp die Hälfte der befragten privaten Vermieter plant bislang keinen Einbau der intelligenten Zähler. Dabei lässt sich der Stromverbrauch im Haus mit den digitalen Messeinrichtungen viel einfacher auswerten und zuordnen. Da Smart Meter ein zentraler Baustein der Energiewende sind und unsere Netze bedarfsgerecht reagieren sollen, müssen die Leute wirtschaftlichen Anreiz haben, netzdienlich zu handeln, fordert Urs im c't-Podcast.

"Wenn jemand diese Steuer- und Regeleinheiten in großem Maße beeinflusst, beispielsweise alle gleichzeitig abschaltet, dann könnte das Stromnetz kollabieren." (Urs Mansmann)

Bedenken haben einige Anwender bezüglich der Datensicherheit. Denn schließlich lassen sich aus den erfassten Energiedaten einige sehr persönliche Dinge ableiten. Das ist auch dem Gesetzgeber bewusst, weshalb das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) sowohl Geräte als auch Betreiber prüft und zertifiziert. Wer die personenbezogenen Daten verarbeiten darf, beschreibt das Messstellenbetriebsgesetz in Paragraph 49 (MsbG). Zudem gilt es, die Smart Meter gegen Angriffe von außen abzusichern, denn andernfalls könnte das Stromnetz sogar kollabieren, falls viele Steuer- und Regeleinheiten gleichzeitig abgeschaltet würden.

In der aktuellen Episode des c’t-Verbraucherschutz-Podcast "Vorsicht, Kunde!“ klärt Moderatorin Ulrike Kuhlmann mit Urs und Niklas, welche gesetzliche Regelungen für Smart Meter gelten und wie das BSI die sichere Kommunikation der persönlichen Daten sicherstellen will.

Sämtliche Episoden unseres Verbraucherschutz-Podcasts sowie die darin behandelten Fälle finden Sie unter ct.de/Vorsicht-Kunde. Wir freuen uns über Anregungen, Lob und Kritik zum c’t-Podcast "Vorsicht, Kunde!" in den Kommentaren.

Hier können Sie den c’t-Artikel zu dem im Podcast behandelten Streitfall nachlesen:

Der Fall Martin B.: Octopus Energy vergeigt Smart-Meter-Installation

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